Pressemeldungen
12.12.2022
Aufhebung Abkochgebot
11.12.2022
Desinfektion der Trinkwasserversorgung
09.12.2022
Aktuelles zum Abkochgebot - FAQ
Welche Gebiete sind betroffen?
Wie lange gilt das Abkochgebot?
Was bedeutet das Abkochgebot?
Trinken Sie nur abgekochtes Leitungswasser. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Welches Bakterium wurde in der Probe nachgewiesen?
Es handelt sich um das Enterokokken-Bakterium.
Kann ich duschen und baden?
Ja, Sie können duschen und baden. Bitte nutzen Sie für offene Wunden ein wasserfestes Pflaster.
Kann ich meine Spühlmaschine und Waschmaschine nutzen?
Muss ich mein Obst und Gemüse mit abgekochtem Wasser waschen?
Ja bitte nutzen Sie hierführ nur abgekochtes Wasser.
Wurden Krankheitsfälle gemeldet, die auf die bakterielle Belastung zurürckzuführen sind?
Nein, dem Gesundheitsamt wurden bisher keine Fälle gemeldet (Stand 09.12.22 / 13:45 Uhr).
Welche Maßnahmen werden Seitens der Stadtwerke ergriffen?
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/abkochgebot+fuer+trinkwasser+im+bereich+balingen
08.12.2022
Abkochgebot in Balingen und einzelnen Teilorten
Abkochgebot für Trinkwasser im Bereich Balingen
Das Trinkwasser im Stadtgebiet Balingen, Engstlatt, Ostdorf, Endingen und Frommern weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leistungswasser.
- Sie können Leitungswasser für die Toilettenspülungen und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
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