Heizung

Fernwärme

Information zur Dezember-Soforthilfe bei Wärme - Lieferungen (§ 4 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz ESWG)

Als Ihr Wärmelieferant möchten wir, die Stadtwerke Balingen Sie als unsere Kunden über Folgendes informieren:
Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestie-genen Preisen für Wärme rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Wärmekunden eine Dezember - Soforthilfe. Im März 2023 wird diese Dezember - Soforthilfe dann durch eine Wärmepreisbremse ergänzt.

Wer erhält die Soforthilfe?
Wie hoch ist die Dezember – Soforthilfe?
Wie wird die Dezember – Soforthilfe abgewickelt?

Diese Fragen beantworten wir Ihnen ausführlich in diesem Link.

 


 

Haben Sie Interesse an einer Fernwärmeversorgung? Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Ihr Ansprechpartner:

Herr Jochen Schäfenacker
Telefon: 07433 / 9989-5635
jochen.schaefenacker@stadtwerke.balingen.de


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