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Grundversorgung Strom wird ab 01.03.2012 erhöht

(vom 10.01.2012)

Mit Wirkung ab 01.01.2012 hat der Gesetzgeber eine neue bundeseinheitliche Sonderumlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) eingeführt. Aufgrund der daraus resultierenden Mehrkosten hat der Stadtwerkeausschuss am 13.12.2011 beschlossen, die Strompreise in der Grund- und Ersatzversorgung mit Wirkung ab 01.03.2012 anzupassen. Die Anpassung betrifft ausschließlich den Arbeitspreis (Verbrauchspreis). Dieser erhöht sich für alle Verbrauchskategorien um netto 0,20 Ct/kWh (brutto 0,24 Ct/kWh). Die Grundpreise bleiben hingegen unverändert.

Nachstehend ersehen Sie die ab 01.03.2012 gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung.