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Grundversorgung Strom wird ab 01.03.2012 erhöht
(vom 10.01.2012)
Mit Wirkung ab 01.01.2012 hat der Gesetzgeber eine neue
bundeseinheitliche Sonderumlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung
(StromNEV) eingeführt. Aufgrund der daraus resultierenden Mehrkosten hat der
Stadtwerkeausschuss am 13.12.2011 beschlossen, die Strompreise in der Grund-
und Ersatzversorgung mit Wirkung ab 01.03.2012 anzupassen. Die Anpassung
betrifft ausschließlich den Arbeitspreis (Verbrauchspreis). Dieser erhöht sich
für alle Verbrauchskategorien um netto 0,20 Ct/kWh (brutto 0,24 Ct/kWh). Die
Grundpreise bleiben hingegen unverändert.
Nachstehend ersehen Sie die ab 01.03.2012 gültigen Preise für die Grund- und Ersatzversorgung.